Erb- und Betreuungsrecht
Vererben ist nicht immer unproblematisch, auch wenn es nur ein Kind gibt.
Adäquaten Vermögensschutz bietet ausschließlich die rechtzeitige Planung durch letztwillige Verfügungen. Unter Umständen ist eine Schenkung zu Lebzeiten opportun, um den Zugriff von Pflichtteilsberechtigten, Schwiegerkindern oder des Finanzamtes zu verhindern. Wenn Sie sichergehen wollen, dass Ihr letzter Wille auch genauso in die Tat umgesetzt wird, helfen wir Ihnen, ein Testament zu errichten.
Es ist grundsätzlich zu empfehlen, auch noch zu Lebzeiten dafür Sorge zu tragen, dass VorsorgeFormulare, Betreuungs- und Patientenverfügungen vorhanden sind. Sonst laufen Sie Gefahr, im Alter fremdbestimmt zu werden. Gerne beraten wir Sie dazu ausführlich.
Ist der Erbfall schon eingetreten, gibt es nicht selten Streit um Ihre Nachfolge. Wir klären, wer dazu berufen ist, die Erbschaft anzutreten. Gegebenenfalls muss das zuständige Nachlassgericht angerufen werden, um einen Erbschein zu erlangen.
Wenn die Nachfolge unstrittig oder geklärt ist, müssen sich eine Mehrzahl von Erben auseinandersetzen, sollten keine Teilungsanordnungen getroffen worden sein. Dabei unterstützen wir Sie. Wer von der Erbfolge ausgeschlossen ist, hat unter Umständen Pflichtteilsansprüche oder kann sogar die Ergänzung seines Pflichtteils beanspruchen. Das setzen wir für Sie durch.