Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, insbesondere vor Ausspruch einer Kündigung und natürlich auch danach.
Dabei ist zu unterscheiden, ob eine ordentliche, personenbedingte, außerordentliche bzw. fristlose, betriebs- oder verhaltensbedingte Kündigung vorliegt. Auch Verdachtskündigungen sind grundsätzlich möglich. Nicht selten verbindet ein Arbeitgeber mit einer Kündigung das Angebot der Weiterbeschäftigung zu geänderten Bedingungen. Dann ist für den Arbeitnehmer besondere Vorsicht geboten. Er kann das Angebot unter dem Vorbehalt der sozialen Rechtfertigung annehmen und gleichwohl gerichtlich überprüfen lassen.
Entsprechend Ihren Wünschen oder je nach Situation treten wir für Sie nach außen in Erscheinung und nehmen Verhandlungen auf oder beschränken uns auf Ihre Beratung. Sollte es zur Durchsetzung Ihrer Interessen notwendig sein, eine Klage auszubringen oder einem Klagebegehren entgegenzutreten, vertreten wir Sie vor den Arbeitsgerichten.
Gerne überprüfen oder gestalten wir Arbeitsverträge und unterstützen Sie im Falle streitiger Abmahnungen oder Zeugnisse. Auch mit der Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen können Sie uns beauftragen.
Wir führen Kündigungsschutzprozesse. Das Ziel, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung auszuscheiden, geben Sie vor. Ist Ihnen an Freizeit gelegen, könnten Sie von der Arbeit freigestellt werden. Zwischenverdienst bleibt anrechnungsfrei. Wichtig ist nur, wegen einer Kündigung binnen 3 Wochen nach Erhalt klagbar zu werden, und nicht erst zum Ablauf der Kündigungsfrist etwa.